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Reden beim Caritaskongress 2010  

Teilhabe ist möglich – Teilhabe ist nötig

Erzbischof Zollitsch im Gespräch mit Caritaspräsident Neher und Bundestagspräsident Lammert
Erzbischof Zollitsch im Gespräch mit Caritaspräsident
Neher und Bundestagspräsident Lammert.

Am ersten Abend des Caritaskongresses fand der Jahresempfang des Deutschen Caritasverbandes statt. Dabei betonte Caritaspräsident Peter Neher die Verantwortung von Politik, Gesesllschaft und Verbänden, die Teilhabe aller Menschen zu fördern und zu ermöglichen. Hier seine Rede in Auszügen:

Die selbstbestimmte Teilhabe ihrer Bürger ist für eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft unerlässlich. Keine Gesellschaft kann es sich dauerhaft leisten, Teile ihrer Mitglieder auszugrenzen oder am Rande stehen zu lassen. Armut, Arbeitslosigkeit oder mangelnde Bildung dürfen nicht dazu führen, dass Menschen die Möglichkeit der Teilhabe und einer selbstbestimmten Lebensführung erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.

Politik und Wirtschaft, die Kirchen und Verbände sind gleichermaßen gefordert, die selbstbestimmte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stärken. Dazu gehört auch, dass jeder Verantwortung für sich und für andere übernehmen kann. Wir als Caritas wollen mit unserer Teilhabeinitiative dazu beitragen, dass die Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden und selbst gestalten können.

Selbstbestimmte Teilhabe ist eine entscheidende Bedingung und ein wesentliches Kriterium für gesellschaftliche Inklusion. Dabei bestimmen folgende Schwerpunkte die Initiative: 

Das sozialpolitische Engagement der Caritas

Zur Sicherung selbstbestimmter Teilhabe kommt einem menschenwürdigen Existenzminimum, Arbeit und Bildung besondere Bedeutung zu.

Menschenwürdiges Existenzminimum:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Februar 2010 deutlich gemacht, dass es ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gibt. Dieses Grundrecht basiert auf der Würde jedes Menschen in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot. Bemerkenswert an dieser höchstrichterlichen Entscheidung war, dass das Gericht ausdrücklich von einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gesprochen hat, das es zu ermöglichen gilt. Die Debatte über die Höhe des Regelsatzes geht somit weit über eine Diskussion hinaus, die allein die materielle Höhe des Existenzminimums im Blick hat. Die deutlichen Worte der Bundesverfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung wollten die Politik daran erinnern, dass es in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur darum gehen kann, die Teilhabe jedes einzelnen Bürgers „irgendwie“ sicherzustellen. Vielmehr sind die politisch Verantwortlichen aufgefordert, durch ein menschenwürdiges Existenzminimum die Teilhabechancen der betroffenen Menschen zu stärken.

Arbeit
Soziale Teilhabe ist an materielle Voraussetzungen gebunden. Ein Arbeitsplatz ermöglicht den meisten Bürgern in unserer arbeitsteiligen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft die eigenständige Existenz, die wiederum ihre Teilhabechancen stärkt. Einer Arbeitsmarktpolitik, die den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, kommt somit zentrale Bedeutung zu. Eine aktive Arbeitsmarkpolitik muss aus Gründen der Sicherung der Teilhabe jedoch auch und gerade Perspektiven schaffen für Menschen, die nur über eingeschränkte Leistungspotenziale verfügen. Dieser Personenkreis hat häufig auch mit den gängigen Förderinstrumenten keine Chance auf dem Arbeitsmarkt und somit kaum Teilhabechancen. Die Caritas setzt sich deswegen für den Erhalt des sozialen Arbeitsmarktes ein und tritt seiner Einschränkung entschieden entgegen.

Bildung
Eingeschränkte Chancen auf dem Arbeitsmarkt resultieren zum größten Teil auf mangelnder Bildung. Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe. Der in Deutschland nach wie vor enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und erreichbarem Bildungsniveau kann nur als Ausdruck deutlicher Defizite einer Politik der Teilhabesicherung gewertet werden. Um die Ausgrenzung zu überwinden, die Kinder und Jugendliche in erschreckendem Maße in unserem Bildungssystem erfahren, brauchen wir eine Politik, die über materielle Aspekte der Teilhabesicherung weit hinaus geht. Dies erfordert verlässliche Vereinbarungen aller politischen Ebenen. Ländern und Kommunen kommt die Aufgabe zu, die notwendigen befähigenden Sachleistungen sicherzustellen: beispielsweise ein verlässliches Mittagessen in Ganztagsschulen, Zugang zu Sport- und Musikvereinen und Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Doch die Kompetenzdiskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Frage der Finanzierung dieser Leistungen behindern die Schaffung angemessener Voraussetzungen für Teilhabe. Dabei ist es entscheidend, die Teilhabechancen benachteiligter Kinder zu stärken und damit auch die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft

Die Teilhabeinitiative will auch dazu beitragen, das solidarische Miteinander zu fördern. Im vergangenen Jahr haben wir „Soziale Manieren für eine bessere Gesellschaft“ gefordert. Im Zentrum die-ser Kampagne standen Menschen, die aufgrund von Brüchen in der Biografie und einer Häufung von Problemen nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir wollten mit der Kampagne dazu beitragen, das Bewusstsein in der Gesellschaft und der Politik für die Würde dieser Menschen zu schärfen und zu einem sensiblen Umgang miteinander beizutragen. Zu den Teilhabechancen dieser Menschen gehört es, dass eine breite Öffentlichkeit ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum akzeptiert und sie nicht aus den Bahnhöfen oder den Innenstädten verdrängt werden.
Menschen im Alter stehen 2010 im Mittelpunkt unserer Kampagne. Sie sind für die Caritas „Experten fürs Leben“. Die Stärken der älteren Generation sollen deutlich werden. Im Gegensatz zu häufig defizitorientierten Altersbildern stellt die Kampagne die Potenziale älterer Menschen in den Vordergrund: Junge Familien profitieren von der Unterstützung der Großeltern; Schüler werden beim Eintritt in das Berufsleben von erfahrenen Paten begleitet; Vereine profitieren vom Engagement ihrer älteren Mitglieder. Die Bereitschaft der über 65-Jährigen, sich für die Familie und die Gesellschaft zu engagieren, ist hoch und trägt zu einer generationsübergreifenden Solidarität bei.

Der kritische Blick nach innen

Wie schon bei der Befähigungsinitiative prüfen wir auch diesmal, wie in unseren Einrichtungen und Diensten die Angebote und Strukturen beschaffen sind, um die selbstbestimmte Teilhabe der Klienten, Patienten und Hilfesuchenden fördern. Es muss vermieden werden, dass Menschen, deren Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, dauerhaft von sozialen Dienstleistungen abhängig bleiben. Dies kann dazu führen, dass wir Angebote überdenken und gegebenenfalls ändern müssen. Wir stellen uns dieser Herausforderung.